Sonntag, 7. Juni 2020

Jetzt aber...


Neue Verordnung der Staatskanzlei:

- Trainingsgruppen dürfen auch außerhalb von Sportanlagen im Freien trainieren, wenn sie durch einen Trainer oder Trainerin angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den beteiligten Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, jederzeit eingehalten wird.

Das freut die Openairbeweger, würde ich denken.

Grüße M

1 Kommentar:

Helen hat gesagt…

Es wird ja immer schöner mit der Lockerungen. Es lebe der Tanz !