Neue Verordnung der Staatskanzlei:
- Trainingsgruppen dürfen auch außerhalb von Sportanlagen im Freien trainieren, wenn sie durch einen Trainer oder Trainerin angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den beteiligten Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, jederzeit eingehalten wird.
Das freut die Openairbeweger, würde ich denken.
Grüße M
1 Kommentar:
Es wird ja immer schöner mit der Lockerungen. Es lebe der Tanz !
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